Verkaufen 


 

Machen Sie Geld aus den Sachen, die Sie nicht mehr brauchen und jemand Anderem eine Freude! Sie erhalten einen gewissen Anteil aus dem Verkaufserlös aller verkauften Artikel wieder zurück.

 

Folgende Artikel können Sie in die Kinderkleiderbörse Höri bringen:
Bitte beachten Sie die aktuelle Saison.


  • Kinderkleidung bis Grösse 110
  • Kinderschuhe bis Grösse 30
  • Badekleidung
  • Schlafsäcke
  • Spiele, Spielsachen, Puzzle, Kinderbücher 
  • Fachliteratur
  • Kleinere Möbel wie Hochstühle,   Reisebettli
  • Babywippe (nur die von Babybjörn und ähnliche)
  • Grössere Möbel wie Wickeltische, Betten, Federwiegen etc. (bitte nehmen Sie vorab Kontakt auf)
  • Kinderwagen und Buggys
  • Kinderwagen Zubehör
  • Sportartikel (bei grossen Sachen bitte vorab Kontakt aufnehmen)
  • Fahrzeuge (Bobbycar, Dreirad,Velo, etc.)
  • Kinderrucksäcke
  • Babytragen und Tragetücher auch Wanderrucksäcke mit Kindersitz
  • Sportbekleidung 
  • BATTERIEBETRIEBENE SPIELSACHEN NUR MIT BATTERIEN (FUNKTIONSTÜCHTIG) 


Liste nicht abschliessend

Folgende Artikel werden nicht angenommen:

  • Unterwäsche
  • WC Artikel wie Häfeli oder WC Sitze
  • Autositze
  • gebrauchte Schoppenflaschen und Plastikgeschirr
  • Kuscheltiere (auch keine batteriebetriebenen)
  • Nuscheli
  • Milchpumpen
  • Stubenwagen
  • Stillkissen
  • Gefriertaschen für Muttermilch
  • Kissen und Decken Bezüge
  • Duvet
  • CD, DVD und Kassetten

Etwas vergessen?

Sie möchten etwas verkaufen, dass hier nicht aufgelistet ist? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir finden für fast alles eine Lösung. 

Ablauf wenn Sie Ware verkaufen möchten

Die genauen Informationen und Bedingungen zur Abgabe von Ware in der Kinderkleiderbörse Höri entnehmen Sie bitte den AGB.
Hier geht's zu den AGB.

Die Ware wird in zwei Kategorien aufgeteilt:

Kategorie 1:
Alle Artikel die zu einem Verkaufswert bis 50 Franken angeschrieben werden. 

Für Artikel aus der Kategorie 1 erhält der Kommittent einen Anteil von 30% des Verkaufspreises, sofern der Artikel verkauft wurde.

Kategorie 2:
Alle Artikel, die zu einem Verkaufspreis über 50 Franken angeschrieben werden.

Für Artikel der Kategorie 2 erhält der Kommittent 40 % des Verkaufspreises, sofern der Artikel verkauft wurde.

 

Waren werden immer während den Öffnungszeiten entgegengenommen. Pro Tasche, wird eine Sackgebühr von 5 Franken berechnet - sofern diese nach Grössen sortiert und gebündelt sind. Wenn die Kleidung nicht gebündelt ist, werden 8 Franken berechnet. Neukunden bekommen eine Kundennummer und werden gebeten die AGB zu lesen und zu unterzeichnen. Um alles Weitere kümmert sich die Kinderkleiderbörse Höri.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Warenstopps. Die Infos hierzu finden Sie hier.